Für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Notarinnen/Notare erledigen wir u. a.
Wir estellen Ihre Dokumente Ihren Wünschen entsprechend nach Audio-Diktat oder (hand-)schriftlicher Vorlage.
Gern übernehmen wir auch die Korrektur Ihrer Schriftsätze etc. nach den immer aktuellen Rechtschreib- und Grammatikregeln.
So können Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Nach einer Übergangsfrist (vom 1. Januar 2018), in der für Rechtsanwälte nach § 31a Abs. 6 BRAO die sogenannte passive Nutzungspflicht für das beA bestand, sind seit dem 1. Januar 2022 Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 130d S. 1 ZPO zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten an Gerichte verpflichtet. Diese Übermittlung erfolgt regelmäßig über das sogenannte "Besondere elektronische Anwaltspostfach".
Die von uns für Sie erstellten Dokumente erhalten Sie immer in einer DOC-Version für Ihre eigenen Zwecke und zusätzlich in einer PDF/A-Version zur Weiterleitung per beA.
Die vormals bestehende Pflicht, die Dokumente in „druckbarer, kopierbarer und, soweit technisch möglich, durchsuchbarer Form“ zu übermitteln, ist zwar weggefallen; die von uns erstellten PDFs entsprechen aber auch weiterhin dieser Anforderung.
So können Sie mit einem geeigneten PDF-Programm (z. B. Acrobat-Reader) die Dokumente schnell und einfach nach Schlüsselworten durchsuchen.
Ihre Vorlagen können Sie uns einfach und datensicher über unsere firmeneigene MagentaCLOUD zukommen lassen.
Sie erhalten nach Rücksprache mit uns Ihren eigenen - passwortgeschützten - Ordner, der zum gesamten Datenaustausch zwischen uns dient.
Sollten Sie spezielle Wünsche haben, die hier nicht aufgeführt sind, scheuen Sie sich nicht, eine Anfrage zu stellen – und wir schauen, wie wir Ihnen die Arbeit erleichtern können.